Antrag: Hebesätze der Grundsteuer A und B ab 2025 ändern
Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion, eingebracht von Herrn Winand Koch, befasst sich mit der Anpassung der kommunalen Hebesätze für die Grundsteuern A und B ab dem Jahr 2025. Ziel ist die Umsetzung der Empfehlungen der Hessischen Landesregierung zur Aufkommensneutralität nach der neuen Grundsteuerreform.
Der Magistrat wird beauftragt, einen Satzungsentwurf vorzulegen, der die Hebesätze wie folgt anpasst: Grundsteuer A auf ca. 261,49 % und Grundsteuer B auf ca. 293,52 %. Die Berechnungen orientieren sich an den veröffentlichten Messbeträgen und Prognosen des Landes Hessen, um sicherzustellen, dass die Stadt Stadtallendorf unter dem neuen Recht keine Mehrbelastung oder Mindererträge erfährt.
Der Entwurf soll rechtzeitig für die Beschlussfassung und Umsetzung mit dem Haushalt 2025 vorgelegt werden
